Was wurde eingewandt – und wie antwortete die Stadt?
Die Abwägungsunterlagen sind besonders wichtig, weil sie Einwendungen und die Reaktion der Stadt direkt nebeneinander dokumentieren. Hier fassen wir zentrale Themen zusammen und verlinken jeweils das Original.
Die Originalunterlagen direkt ansehen
Wie hat die Stadt mit den Einwendungen gearbeitet?
Die Abwägungsunterlagen zeigen kein einfaches Muster aus „Einwand richtig“ oder „Einwand falsch“. Die Stadt verwendet unterschiedliche Reaktionen: Hinweise werden zur Kenntnis genommen, Aussagen wird widersprochen, Auswirkungen werden anerkannt, aber in der Abwägung hingenommen, oder ein Thema wird auf eine spätere Genehmigungs- bzw. Vertragsebene verwiesen. Das ist für die Einordnung wichtiger als die bloße Zahl der Stellungnahmen.
Klima und Energie
Einwand
Einwender kritisierten den zusätzlichen Energiebedarf und die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Krefelder Klimazielen.
Reaktion der Stadt
Die Stadt erkennt in ihrer Abwägung ausdrücklich an, dass das Vorhaben in seiner Gesamtheit nicht zur Klimaneutralität beiträgt, sondern diesem Ziel zuwiderläuft. Sie bewertet die kommunalen Klimaziele dadurch jedoch nicht als unerreichbar und hält an der Planung fest. Fragen zur Kompensation des Energiebedarfs werden teilweise als nicht zum Regelungsinhalt der Bauleitplanung gehörend zur Kenntnis genommen.
Lärm, Licht und weitere Immissionen
Einwand
Stellungnahmen wandten sich gegen zusätzliche künstliche Lärm-, Licht- und Luftschadstoffbelastungen im Naherholungsgebiet.
Reaktion der Stadt
Die Stadt bestreitet nicht, dass solche Auswirkungen auftreten können. In der Abwägung werden Auswirkungen auf die Erholungsnutzung zugunsten des Vorhabens hingenommen; der Forderung, künstliche Lärmbelastungen im Erholungsgebiet grundsätzlich zu vermeiden, wird nicht entsprochen.
Wasser
Einwand
Kritisiert wurden Erstbefüllung, laufende Nachspeisung, Verdunstung, Grundwasserentnahme und der Umgang mit Wasser in Trockenperioden.
Reaktion der Stadt
Die Stadt geht nach dem damaligen Planungsstand davon aus, dass ausreichend Wasser bereitgestellt werden kann und projektbedingte Wasserrationierungen nicht zu erwarten sind. Die Unterlagen nennen rund 25.000 m³ für die Erstbefüllung; weitere wasserrechtliche Fragen werden teilweise auf die jeweilige Genehmigungsebene verwiesen.
Natur, Bäume und Standort
Einwand
Ein Schwerpunkt waren Baumverlust, Artenschutz, Flächenverbrauch und die Frage nach weniger eingriffsintensiven Alternativen.
Reaktion der Stadt
Die Stadt dokumentiert 351 entfallende satzungsgeschützte Bäume und sieht 351 Ersatzpflanzungen vor. Sie verweist auf Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Für einen Surfpark am Elfrather See sieht sie nach ihrer Standortprüfung keine geeignete Alternativfläche. Die Forderung, Naturerhalt müsse gegenüber dem Vorhaben generell Vorrang haben, übernimmt die Stadt in ihrer Abwägung nicht.
Verkehr und Besucher
Einwand
Stellungnahmen thematisierten zusätzlichen Verkehr, Parkdruck, Lärm und Belastungen angrenzender Wohnbereiche und Nachbarstädte.
Planungsannahme / Abwägung
Für Surfpark und Campingplatz wird mit 180.000 Besuchern pro Jahr gerechnet. Diese Zahl ist eine Prognose für die Planung und keine feststehende spätere Besucherzahl. Verkehrliche Auswirkungen wurden untersucht; Einwendungen führten nicht dazu, dass die Stadt die Planung insgesamt aufgab.
Kinder, Jugendliche und Familien
Einwand
Stellungnahmen kritisierten den Verlust öffentlich und unentgeltlich nutzbarer Spiel-, Sport- und Freizeitflächen und die Folgen insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien.
Reaktion der Stadt
Die Stadt hält eine lokale Beeinträchtigung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien durch den Wegfall öffentlich und unentgeltlich nutzbarer Angebote ausdrücklich für nachvollziehbar. In der Gesamtbetrachtung werden diese Bedenken jedoch zurückgestellt. Die Stadt verweist dabei auf andere Angebote am Elfrather See, Maßnahmen des Masterplans und neue – teilweise kostenpflichtige – Angebote innerhalb der Projektfläche.
Ersatz bestehender Sportflächen
Die Stadt erklärt zugleich ausdrücklich, es sei nicht Ziel, die entfallenden Flächen und Nutzungen in gleicher Größe und Qualität zusammenhängend an anderer Stelle zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen sind stattdessen neue beziehungsweise modernisierte Angebote im Rahmen des Masterplans.
Petitionen, Stellungnahmen und Mehrheiten
Einwand / Beteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zahlreiche kritische und auch positive Stellungnahmen, Unterschriftenlisten und Petitionen eingebracht.
Reaktion der Stadt
Die Stadt stellt klar, dass im Bauleitplanverfahren keine repräsentative Befragung durchgeführt wurde und die Abwägung nicht davon abhängt, ob eine rechnerische Mehrheit der Krefelder Bevölkerung für oder gegen das Projekt ist. Petitionen werden als Äußerungen wahrgenommen; die förmlichen Stellungnahmen werden inhaltlich behandelt, aber nicht wie Stimmen eines Bürgerentscheids gezählt.
Wirtschaftlichkeit, Insolvenz und Rückbau
Einwand
Mehrere Stellungnahmen bezweifelten die langfristige Wirtschaftlichkeit und fragten nach Insolvenzfolgen, Rückbau und finanziellen Verpflichtungen.
Reaktion der Stadt
Die Stadt verweist auf die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers und vertragliche Sicherungen. Gleichzeitig hält sie fest, dass eine Absicherung gegen alle denkbaren Insolvenzrisiken nicht möglich ist und niemand garantieren kann, dass die Anlage auch in vielen Jahren noch ausreichend genutzt und wirtschaftlich betrieben wird. Die Rückbaupflicht erfasst zudem nicht pauschal das gesamte Resort: Für Surfbecken und technische Anlagen bestehen besondere Rückbauregelungen; Gebäude sind nach den Unterlagen nicht von der Rückbauverpflichtung erfasst und sollen gegebenenfalls einer anderen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt folgt aus diesen Risiken nicht der Forderung, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen.
Was sich daraus ablesen lässt
Viele Einwendungen wurden nicht schlicht „abgetan“, aber auch nicht dadurch erledigt, dass die Stadt sie aufgenommen hat. Die Unterlagen zeigen vielmehr, welche Auswirkungen die Stadt anerkennt, welchen Einwänden sie widerspricht, welche Punkte sie auf andere Verfahrensebenen verschiebt und welche Belastungen sie trotz Einwand in der Abwägung akzeptiert. Genau diese Unterschiede dokumentiert BIENE hier – zusammen mit der amtlichen Originalquelle.
Zuletzt redaktionell aktualisiert: 27.09.2026.
