BIENE – Bürgerinitiative Erhalt Naherholungsgebiet Elfrather See
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BIENE Krefeld · Stand 27.09.2026

Surfpark Krefeld am Elfrather See

Was ist geplant, wie hat sich das Verfahren entwickelt und was ist derzeit belegt? BIENE bündelt Positionen, amtliche Unterlagen und Originalquellen.

Kurzantwort: Wo steht das Projekt?

Der Bebauungsplan ist Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens des BUND NRW beim OVG Münster. Zusätzlich hat der BUND gegen die erste Baugenehmigung geklagt. Stadt Krefeld und WestSurf haben nach einem Hinweis des OVG Münster zugesagt, die für den Surfpark vorgesehenen Rodungs- und Bodenarbeiten vorerst nicht zu beginnen beziehungsweise ruhen zu lassen. In der öffentlichen Darstellung besteht ein Unterschied: Der BUND spricht von bereits angelaufenen Arbeiten, während WestSurf erklärt, für den Surfpark selbst hätten noch keine Rodungen oder Bauarbeiten begonnen. Unstreitig ist, dass die Surfpark-Arbeiten vorerst verschoben sind.

Was bedeutet das für den Zeitplan?

Nach der Rheinischen Post soll das Bundesverwaltungsgericht am 23.02.2027 über die für Krefeld relevante Grundsatzfrage entscheiden. Da im März wieder die Schutzzeit beginnt, berichtet die RP, dass Rodungsarbeiten auf dem Surfpark-Areal voraussichtlich nicht vor Oktober 2027 stattfinden könnten. WestSurf spricht gegenüber der RP von einer Verzögerung von drei bis sechs Monaten und kündigt an, gegebenenfalls andere Arbeiten vorzuziehen. Gegenüber der WZ hält der Investor eine Eröffnung Ende 2028 weiterhin für möglicherweise erreichbar. Das sind Angaben des Investors bzw. der Presse zum derzeitigen Zeitplan, keine gesicherten Fertigstellungstermine.

Badesee und Surfpark: zwei unterschiedliche Flächen und Vorhaben

Häufiges Missverständnis: Der geplante Surfpark soll den bestehenden Badesee nicht ersetzen. Der Badesee liegt südlich des Surfpark-Standorts. Seine Reaktivierung ist ein eigener Baustein des städtischen Masterplans für den Elfrather See.

Die Stadt Krefeld hielt bereits 2021 fest, dass sie im Masterplanprozess eine Reaktivierung des Badesees unabhängig vom Vorhaben „Surfpark“ vorsieht. Auch die späteren Planungsunterlagen behandeln den südlich gelegenen Badesee als weiteren wichtigen Baustein des Masterplans. Der Masterplan sieht dort unter anderem einen vergrößerten Strandbereich, einen Steg, Liege- und Sportflächen sowie Infrastruktur für Badegäste vor.

Der Surfpark ist dagegen auf einer eigenen Fläche östlich des Elfrather Sees vorgesehen. Dort befinden bzw. befanden sich bereits öffentlich nutzbare Sport- und Freizeitflächen. Die städtische Masterplanung nennt für andere Bereiche des Seeareals Ersatz- und neue Angebote, unter anderem Multifunktionsflächen für Fußball, Basketball, optional Handball und Streethockey.

Warum die Trennung wichtig ist

Badesee-Reaktivierung = Masterplan.
Surfpark = separates privat betriebenes Vorhaben auf einer anderen Fläche.

Die beiden Planungen können sich räumlich und bei Verkehr oder Infrastruktur berühren. Sie sind aber nicht dasselbe Projekt. Die Verwaltung hat in der Abwägung zudem festgehalten, dass der Masterplan auf die Umsetzung des Surfparks nicht zwingend angewiesen ist.

Was befindet sich heute auf der vorgesehenen Fläche?

Die Surfpark-Fläche ist kein ungenutzter Standort. Teile des Areals werden heute als öffentliche Grün-, Sport- und Freizeitflächen genutzt. Dazu gehören unter anderem die bestehenden Ball- und Hockeyflächen. Die Fotos dokumentieren den heutigen Zustand des Bereichs; sie ersetzen keine amtliche Abgrenzung des Plangebiets.

Öffentliche Grünfläche im Bereich des geplanten Surfpark-Standorts am Elfrather See
Heutige Grün- und Aufenthaltsfläche im Umfeld des geplanten Standorts.
Bestehende Sportfläche mit Basketball- und Hockeynutzung am Elfrather See
Bestehende öffentlich genutzte Sportfläche im Bereich der Planung.

Für die exakte räumliche Abgrenzung sind die amtlichen Lage- und Bebauungspläne maßgeblich.

Wer steckt hinter dem Surfpark Krefeld?

Bei einem Projekt mit mehreren Gesellschaften, Planungsbüros und Technologiepartnern ist wichtig zu unterscheiden, wer Vorhabenträger ist und wer fachlich an der Planung mitwirkt. Die folgende Übersicht beschränkt sich auf öffentlich dokumentierte Angaben.

WestSurf GmbH & Co. KG

Die Stadt Krefeld bezeichnet die WestSurf GmbH & Co. KG, vertreten durch die WestSurf Management GmbH, als Vorhabenträger des Surfpark-Projekts. Die Gesellschaft wurde 2025 in Krefeld eingetragen.

Öffentlich zugängliche Registerauswertungen nennen aktuell Elakari GmbH, MILEMA Sieg Beteiligungsgesellschaft mbH und Schlun Umwelt Holding GmbH & Co. KG als Kommanditisten. Als persönlich haftende Gesellschafterin wird die WestSurf Management GmbH geführt; als vertretungsberechtigte Führungskraft der WestSurf GmbH & Co. KG wird Simon Tal Doyev genannt.

Was daraus nicht folgt: Frei zugängliche Quellen zeigen nicht sämtliche internen Vereinbarungen, wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse oder Finanzierungsabsprachen. Wo solche Angaben nicht öffentlich belegt sind, stellt BIENE keine Vermutungen an.

Transparenzhinweis: BIENE nennt Personen und Unternehmen nur dort, wo ihre Rolle für den Vorhabenträger oder die Projektstruktur öffentlich dokumentiert und für das Verständnis des Projekts relevant ist. Fachplaner und einzelne Projektmitarbeiter werden nicht gesondert hervorgehoben.

Was der Vorhabenträger aktuell selbst angibt

Für die Einordnung trennt BIENE Projektwerbung und belegbare Planungsdaten. Die folgenden Angaben stammen von der aktuellen Website des Surfpark Resort Krefeld und werden deshalb ausdrücklich als Angaben des Vorhabenträgers wiedergegeben.

60–90 €pro Surfstunde im Mittel; abhängig von Saison, Wellenhöhe und Buchungsumfang. Rabatte und geförderte Projekte werden angekündigt.
ca. 380 kWh/hdurchschnittlicher Stromverbrauch der Wellenmotoren nach der vom Vorhabenträger genannten Auslastungsprognose.
ca. 11 %des Bedarfs sollen nach aktueller Bauleitplanung laut Vorhabenträger aus eigener Photovoltaik und Solarthermie stammen.

Nachhaltigkeitsaussagen richtig einordnen

Der Vorhabenträger wirbt unter anderem mit 100 % Ökostrom, Energierückgewinnung und einem gegenüber Fernreisen kleineren CO₂-Fußabdruck. Das sind Aussagen des Vorhabenträgers. Klima- und Umweltauswirkungen sind zugleich Gegenstand der Planungsunterlagen und der laufenden Verfahren des BUND. BIENE stellt deshalb beide Ebenen nebeneinander, ohne Werbeaussagen als unabhängige Bewertung zu übernehmen.

Natur- und Artenschutz im Verfahren

Städtische Informationstafel zum Artenvorkommen am Elfrather See
Neue städtische Artenschutz-Information am Elfrather See · September 2026

Die Planungsunterlagen dokumentieren geschützte und planungsrelevante Arten im Umfeld des Vorhabens. Vorgesehen sind Schutz-, Vermeidungs- und Monitoringmaßnahmen. Die Planung geht davon aus, dass damit artenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden können.

Laufendes Verfahren: Natur- und Artenschutz gehören zu den Themen der veröffentlichten Planungsunterlagen und der laufenden Verfahren. Die jeweiligen Positionen werden hier als solche gekennzeichnet; über streitige Rechtsfragen entscheidet das zuständige Gericht.

Artenschutz, neue Beschilderung und Einordnung →

BIENE-Position

BIENE lehnt den Surfpark an diesem Standort ab. Diese Position wird auf dieser Website von der Dokumentation der Aussagen der Stadt, des Investors, des BUND und der Gerichte getrennt.

Themen im Dossier

Originalquellen und aktuelle Berichterstattung

Zuletzt redaktionell aktualisiert: 27.09.2026. Aussagen anderer Beteiligter werden als solche gekennzeichnet. Wo der Stand offen ist, bleibt er als offen markiert.