Klage gegen den Surfpark Krefeld
Wer klagt, wogegen richten sich die Verfahren, wer vertritt den BUND und was ist aktuell entschieden – beziehungsweise noch nicht entschieden?
Kurzantwort
Die Verfahren werden vom BUND NRW geführt. BIENE ist nicht Klägerin. Der BUND nennt die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther sowie Rechtsanwalt John Peters und Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen als anwaltliche Vertretung im Normenkontrollverfahren.
Welche Verfahren laufen?
Normenkontrollverfahren
Der BUND ließ beim OVG Münster gegen die Surfpark-Planung vorgehen und beantragte vorläufigen Rechtsschutz.
Klage gegen die erste Baugenehmigung
Der BUND berichtete über eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung.
Surfpark-Arbeiten vorerst verschoben
Stadt Krefeld und WestSurf haben nach einem Hinweis des OVG Münster zugesagt, vorerst keine für den Surfpark vorgesehenen Rodungs- und Bodenarbeiten durchzuführen. Der BUND bezeichnet dies als vorläufigen Teilerfolg. WestSurf widerspricht der Darstellung, Surfpark-Arbeiten seien bereits angelaufen, und verweist darauf, dass parallel Arbeiten des städtischen Masterplans stattfinden.
Was ist am 24. September 2026 neu hinzugekommen?
Gemeinsamer Kern der aktuellen Berichte
Westdeutsche Zeitung und Rheinische Post berichten übereinstimmend, dass Stadt und Investor dem Hinweis des OVG gefolgt sind und die vorgesehenen Surfpark-Arbeiten zunächst verschoben werden. Beide Berichte stellen außerdem klar, dass noch keine Entscheidung in der Hauptsache gefallen ist.
Die Rheinische Post nennt als maßgebliche offene Rechtsfrage die Anwendung von § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz im Bebauungsplanverfahren und verweist auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Verfahren BVerwG 4 CN 1.26. Nach der RP soll dort am 23. Februar 2027 verhandelt beziehungsweise entschieden werden. Da im März erneut die Schutzzeit beginnt, hält die RP Rodungsarbeiten am Surfpark-Areal vor Oktober 2027 für voraussichtlich nicht möglich.
Die Westdeutsche Zeitung dokumentiert zusätzlich den Dissens über den bisherigen Arbeitsstand: Der BUND spricht von bereits angelaufenen Rodungs- und Bauarbeiten; WestSurf erklärt dagegen, am Surfpark selbst sei noch nicht begonnen worden und es würden Arbeiten des Masterplans mit dem Surfpark verwechselt.
Wer ist Dr. Roda Verheyen?
Dr. Roda Verheyen ist Partnerin der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther und arbeitet im Umwelt-, Planungs- und Klimaschutzrecht. Öffentlich dokumentiert ist ihre Beteiligung an bedeutenden Klimaverfahren.
Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021
Verheyen war an einer der Klimaverfassungsbeschwerden beteiligt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021, dass Teile des damaligen Klimaschutzgesetzes mit Grundrechten unvereinbar waren, soweit hinreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlten. Die Verfassungsbeschwerden hatten teilweise Erfolg.
Lliuya gegen RWE
Verheyen vertrat den peruanischen Kläger Saúl Luciano Lliuya im Klimahaftungsverfahren gegen RWE. Das OLG Hamm wies die Klage im Mai 2025 ab. Der Fall ist dennoch rechtlich bedeutsam, weil das Gericht die grundsätzliche Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verantwortlichkeit großer Emittenten für Klimafolgen behandelte. Der konkrete Anspruch scheiterte am festgestellten Risiko für das Grundstück des Klägers.
Weitere fachliche Tätigkeit
Verheyen tritt auch als Sachverständige zu Klimaschutzrecht auf; der Deutsche Bundestag führte sie unter anderem 2020 und 2023 als Sachverständige in öffentlichen Anhörungen. Diese Vita ist Hintergrundinformation und keine Aussage über die Erfolgsaussichten des Krefelder Verfahrens.
John Peters und das Krefelder Rechtsgutachten
John Peters und Dr. Roda Verheyen werden vom BUND NRW als anwaltliche Vertreter im Krefelder Verfahren genannt. Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther hatte bereits 2022 im Auftrag des BUND NRW ein öffentlich vorgestelltes Rechtsgutachten zur Surfpark-Planung erstellt. Dieses öffentlich zugängliche Gutachten bleibt im Dokumentenbereich verlinkt.
Originalquellen
Zuletzt redaktionell aktualisiert: 27.09.2026. Aussagen anderer Beteiligter werden als solche gekennzeichnet. Wo der Stand offen ist, bleibt er als offen markiert.
